Brandschutzordnung

Organisieren Sie den Brandschutz in Ihrem Betrieb.
Wir erstellen Ihre Brandschutzordnung nach DIN 14096.

Am Beispiel des folgenden Szenarios möchten wir Ihnen den Sinn einer betrieblichen Brandschutzordnung verdeutlichen:

Im Keller eines Betriebsgebäudes führen zwei Handwerker Reparaturen an der Heizungsanlage durch. Infolge von Lötarbeiten erhitzt sich ein Wasserrohr dermaßen, dass im darüber liegenden Erdgeschoss ein Feuer ausbricht. Ein anwesender Kunde bemerkt dies und will die Feuerwehr rufen. Er ist jedoch so geschockt, dass ihm die Notrufnummer nicht mehr einfällt. Durch Mitarbeiter wurde schon vor Tagen eine „lästige“ Rauchschutztür festgekeilt. Der Brandrauch kann sich somit ungehindert über das Treppenhaus ausbreiten. Den Handwerkern wird dadurch der Fluchtweg abgeschnitten. Zwischenzeitlich wählen zwar fünf Mitarbeiter den Notruf, aber keiner benutzt den Feuerlöscher. Da der eigentliche Brandherd im Erdgeschoss liegt und Mitarbeiter aus dem Obergeschoss wegen des verrauchten Treppenhauses akut gefährdet sind, konzentrieren die Einsatzkräfte sich primär auf diese Aufgaben. Die beiden Handwerker im Keller entdecken sie zufällig! 
- Und können sie nur noch tot bergen.
Von ihrer Anwesenheit wusste keiner der Mitarbeiter. Der Hausmeister hatte den Auftrag bereits vor zwei Wochen erteilt. An diesem Tag war er im Urlaub…

Unrealistisch? Leider nein!

Vermeidbar? Ja, mit einer Brandschutzordnung

Eine Brandschutzordnung regelt das Verhalten von Personen vor und während eines Brandes in dem entsprechenden Betrieb. Man kann sie im übertragenden Sinne als eine „Arbeitsanweisung“ und „Bedienungsanleitung“  ansehen. Für die sinnvolle  Verteilung der Aufgaben ist eine Brandschutzordnung in drei Teile (A, B und C) unterteilt, wobei jeder Teil sich an bestimmte Zielgruppen im Betrieb richtet. Je nach Art, Nutzung und Größe eines Betriebes kann auf den Teil B und/oder C verzichtet werden. Wenn für Betriebe eine Brandschutzordnung gefordert wird, entscheidet über deren Umfang die jeweils zuständige Aufsichtsbehörde.

Brandschutzordnungen müssen der DIN 14096 entsprechen.

Teil A:

Dieser Teil richtet sich an alle Personen, die sich innerhalb des Betriebsbereiches aufhalten. Die Dauer des Aufenthaltes und eine Betriebszugehörigkeit spielen dabei keine Rolle. Er wird durch entsprechende Aushänge im Betrieb veröffentlicht. Mittels kurzer und knapper Erläuterungen, ergänzt durch Bildzeichen, wird in allgemeiner Form beschrieben, was im Bezug auf Brandverhütung und Maßnahmen im Brandfall zu tun ist.

Teil B:

Hier werden alle Personen angesprochen, die sich nicht nur vorübergehend im Betriebsbereich aufhalten (z.B. Bewohner, Beschäftigte) und die keine besonderen Aufgaben in punkto Brandschutz haben. Maßnahmen zur Verhütung von Bränden sowie das Verhalten im Brandfall werden hier in detaillierter Form erläutert.

Zum Beispiel:

  • Verwendung von offenem Feuer (z.B. Kerzen)
  • Durchführung feuergefährlicher Arbeiten (z.B. Schweißen, Löten)
  • Benutzung von elektrischen Geräten
  • Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen
  • Hinweise zum Absetzen von Notrufen
  • Umgangsregeln für Selbsthilfeeinrichtungen (z.B. Feuerlöscher)
  • Festlegung und Bedeutung von Alarmsignalen
  • Sammelplätze

Die Bestandteile sind normmäßig vorgegeben und werden dann entsprechend den betriebsbedingten Erfordernissen beschrieben.

Der Teil B wird in der Regel als Merkblatt oder Broschüre erstellt und dann dem betreffenden Personenkreis persönlich zur Kenntnisnahme ausgehändigt. Zu Dokumentationszwecken empfiehlt es sich, diese Ausgabe schriftlich quittieren zu lassen.

Teil C:

In diesem Teil werden Aufgaben und Tätigkeiten von Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben festgelegt.

Um eine kontinuierliche Durchführung, Überwachung und Anpassung von Brandschutzmaßnahmen sicherzustellen, kann es sinnvoll oder zwingend erforderlich sein, Personen mit besonderen Aufgaben zu beauftragen.

Diese Aufgabenverteilung regelt der Teil C.

Im Folgenden ein paar Beispiele für solche besonderen Brandschutzaufgaben:

  • Montage/Instandhaltung von Hinweis- und Sicherheitskennzeichnungen
  • Genehmigung und Überwachung von feuergefährlichen Arbeiten
  • Betriebsleitung/Beschäftigte in Themen des Brandschutzes beraten und unterweisen
  • Verantwortlicher für Evakuierungsmaßnahmen (z.B. sog. „Etagen- /Stationsbeauftragter“)
  • Einweiser oder Ansprechpartner für Rettungskräfte
  • Vollzähligkeitsprüfung an Sammelplätzen
  • Gefahrstoffbeauftragter
  • Bedienung/Stilllegung besonderer Betriebseinrichtungen im Schadensfall
  • Kontrolle von Selbsthilfeeinrichtungen (z.B. Feuerlöscher, Erste-Hilfe Ausrüstung etc.)

Die ggf. notwendige Qualifikation für solche Aufgaben können Ihre Mitarbeiter durch Teilnahme an entsprechenden Lehrgängen erhalten. Einige Aufgaben können aber auch an externe Personen/Firmen übertragen werden (z.B. Brandschutzunterweisung der Mitarbeiter, Kontrolle von Selbsthilfeeinrichtungen etc.).